Millionen-Dollar-Rechtsstreit um Hobbit-Merchandise

11.06.2014 - 15:00 UhrVor 10 Jahren aktualisiert
Streit um den kleinen Hobbit geht weiter
Warner Bros.
Streit um den kleinen Hobbit geht weiter
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Warner Bros. hat schon wieder bzw. immer noch Ärger mit dem kleinen Hobbit. Bereits 2012 haben die J.R.R.-Tolkien-Erben Klage gegen das Studio eingereicht. Sie stören sich an einer ihrer Meinung nach unerlaubten Vermarktung der Filmreihe.

Bereits im November 2012 haben die Erben von J.R.R. Tolkien Klage gegen Warner Bros. eingereicht. Sie warfen dem Studio vor, Geld mit unerlaubtem Merchandise einzunehmen. Seitdem zieht sich der Streit hin. Nach einer Gegenklage von Warner Bros. haben diese nun auch Beschwerde gegen die Rechtsanwälte der Tolkien-Erben eingereicht. Warner Bros. will, dass ihnen das Mandat entzogen wird, schreibt der Hollywood Reporter.

Ursprünglich hatten die Tolkien-Erben im November 2012 geklagt, weil Warner Bros. mit ihrem digitalen Merchandise gegen einen Vertrag aus den 1960er Jahren, der zunächst mit United Artists geschlossen wurde und später auf Warner Bros. überging, verstoßen hätten. Dieser besagt, dass Warner Bros. lediglich das Recht hat, Produkte wie Kleidung, Papierwaren oder Figuren zu vertreiben. Keinesfalls dürften sie jedoch digitale Produkte wie Videospiele oder Klingeltöne anbieten. Doch genau das hat das Studio getan.

Die Anwälte von Greenberg Glusker, die die Tolkien-Erben vertreten, haben nun Kontakt mit zwei ehemaligen Anwälten von United Artists aufgenommen. Diese beiden sollen die einzigen noch lebenden Zeugen sein, die tatsächlich etwas über den Vertrag aus den 60er Jahren sagen können. Sie sollen endlich Licht ins Dunkle bringen, in welchem Umfang Merchandise erlaubt ist. Also, ob es dem jetzigen Rechteinhaber Warner Bros. erlaubt ist, Videospiele zu Der Herr der Ringe und Der kleine Hobbit auf den Markt zu bringen oder eben nicht.

Doch dieses Verhalten, nämlich die ehemaligen Anwälte von United Artists zu kontaktieren, findet Warner Bros. falsch. Schließlich hätten sich diese Anwälte zur Geheimhaltung verpflichtet. Deshalb fordert Warner Bros. nun, dass Greenberg Glusker von diesem Fall ausgeschlossen werden. Denn die Aussagen der ehemaligen United-Artist-Anwälte würden den Anwälten der Tolkien-Erben einen unerlaubten Vorteil bringen und die Integrität dieses Rechtsstreits gefährden. Nun muss das Gericht feststellen, ob der Einwand von Warner Bros. berechtigt ist. Ein Ende des Streits ist nicht abzusehen.

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