Das Bundesstrafgericht in der Schweiz hatte eine Kaution in Höhe von 4,5 Millionen Franken (ca. 3 Millionen Euro) festgelegt. Wird diese bezahlt, dann kann Filmemacher Roman Polanski aus der Haft entlassen werden … unter einigen Bedingungen. Er muss sämtliche Ausweispapiere abgeben und darf sein Wohnhaus nicht verlassen. Darüber hinaus wird der polnischstämmige Regisseur verpflichtet, eine elektronische Fußfessel zu tragen. Der Anwalt von Roman Polanski verkündete daraufhin, dass sein Mandant die Offerte akzeptieren wird, da seine Frau und seine beiden halbwüchsigen Kinder sehr unter der Inhaftierung leiden.
Doch Roman Polanski sitzt auch eine Woche nach der Kautionsfestlegung immer noch im Gefängnis und bis Ende der Woche wird wahrscheinlich nicht viel passieren. Auf die vielen Anfragen der Medienvertreter, die sehnsüchtig auf ein Bild oder ein Interview mit dem Regisseur warten, hat das Gericht jetzt bekanntgegeben, dass Roman Polanski die Kaution in Höhe von umgerechnet rund drei Millionen Euro noch nicht geleistet hat. Eine Haftentlassung vor Eingang des Geldes lehnen die Behörden bisher ab, weil sie die Fluchtgefahr als relativ hoch einschätzen.
Der Fall Roman Polanski polarisiert bereits seit 30 Jahren die cinephile Öffentlichkeit; durch seine Verhaftung vor 2 Monaten hat die Debatte um die Rechtmäßigkeit der Aktion der schweizerischen Staatsanwaltschaft neuen Auftrieb erhalten. Die Stimmen decken von der Forderung nach sofortiger Freilassung, bis zur Erleichterung darüber, dass dem Opfer späte Gerechtigkeit widerfährt, alle Positionen ab.