Wie der Spiegel berichtet, könnte die Zwangsabgabe der hiesigen Kinobetreiber zur Förderung des deutschen Films bald eine Ende haben. Die Betreiber der Kino-Kette UCI und weiterer Lichtspielhäuser haben nun Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe eingereicht.
Bislang sind Betreiber von Kinos ebenso wie alle anderen Anbieter von Filmen nach dem Filmfördergesetz (FFG) dazu verpflichtet, deutsche Filme mit einer Zwangsabgabe finanziell zu unterstützen. Der zu zahlende Betrag beträgt für Kinobetreiber je nach Umsatzstärke momentan zwischen 1,8 Prozent und drei Prozent des jährlichen Nettoumsatzes. Fernsehsender können die Höhe ihrer Abgaben im Gegensatz dazu mit der Filmförderungsanstalt (FFA) frei verhandeln, während Filmexporteure gar nicht zur Kasse gebeten werden. Eine Ungerechtigkeit, finden die Kinobetreiber und haben nun Verfassungsbeschwerde eingereicht, bestätigte der Rechtsanwalt der Kinos, Eckhard von Voigt gegenüber Spiegel Online.
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In einer Verhandlung am 8. Oktober 2013 wird nun in Karlsruhe geprüft, ob die Entscheidungstätigkeit der Filmförderungsanstalt ausreichend demokratisch legitimiert ist, so der Wortlaut einer Mitteilung des Bundesverfassungsgerichts gegenüber der Zeit.
Bei der Verfassungsbeschwerde geht es der UCI GmbH nicht nur um eine gerechtere Verteilung der Abgaben zur Förderung des deutschen Films. Sie stellen die Zwangsabgabe an sich in Frage und würden die Zahlung am liebsten komplett einstellen. Begründet wird die Ablehnung damit, dass die Kinos hauptsächlich ausländische Filme zeigen und deutsche Produktionen, die von der Filmförderung unterstützt werden, meist kaum einen Zuschauer in den Kinosaal locken.
Außerdem wird dem Bund vorgeworfen, mit dem Filmförderungsgesetz seine Kompetenzen überschritten zu haben, denn Filmförderung sei laut der Beschwerdeführer keine Förderung der Wirtschaft sondern Kulturförderung und fiele somit in den Zuständigkeitsbereich der Länder (Zeit).
Was haltet ihr von der Abgabe zur Förderung des deutschen Films?