Jeder, der mit Video-Kassetten aufgewachsen ist, kennt die Ansage, die Stimme und weiß, was nun folgt. Eine kurze Erklärung darüber, welche Inhalte für welche Altersgruppen geeignet sind und dass Eltern oder Verantwortliche darauf achten sollen, Jüngeren nur Programme zu zeigen, die auch für deren Alter entsprechend gekennzeichnet sind. Manch einer, der das notwendige Alter noch nicht erreicht hat, hat dabei schon ein mulmiges Gefühl bekommen und sich gefragt, ob er die Kassette an dieser Stelle anhalten soll. Die meisten jedoch haben es als Anheizer auf das kommende Verbotene gesehen. Und nicht wenige haben wiederum die 'Vorspul'-Taste gedrückt.
Ob man die FSK mag oder nicht, Jugendschutz ist wichtig und die Freiwillige Selbstkontrolle der Filmwirtschaft ein sinnvolles Instrument zur Umsetzung von diesem. Mit vielen Entscheidungen mag sich die in Wiesbaden ansässige Einrichtung in der Vergangenheit keine Freunde gemacht haben, aber sie ist wichtig und notwendig.
Dies wird kein Text über das 'Für' und 'Gegen' die FSK - solchen Diskussionen musste sie sich zuhauf aussetzen - und auch keine Wikipedia-Kopie über Geschichte, Aufgabenfeld und Zusammensetzung.
Grund für den Exkurs bietet der feierliche Anlass eines Jubiläums, denn am 18. Juli vor 67 Jahren wurde die FSK in ihrer Haupttätigkeit aktiv und gab ihren ersten geprüften Film frei. Dabei handelte es sich um "Intimitäten". Das "pikante Lustspiel" von Paul Martin wurde bereits 1944 produziert, unter dem NS-Regime aber verboten und lag der neu gegründeten FSK am 18. Juli 1949 zur Prüfung vor.
Zwar sorgte eine Kussszene für Diskussionen, letztendlich wurde der Film aber für die Öffentlichkeit freigegeben.
Jugendschutz und damit verbunden die FSK sind ein unheimlich spannendes Thema, da sie einen faszinierenden Einblick in den gesellschaftlichen und kulturellen Wertewandel geben. Wurden Filme bei ihrer Erstprüfung nur für Volljährige freigegeben, sah man Jahrzehnte später keinen Anlass mehr, den gleichen Film nicht auch einem jüngeren Publikum oder sogar Kindern zuzutrauen. Alfred Hitchcocks "Psycho", Walter Hills "Die Warriors" und Roberto Rossellinis "Rom, offene Stadt" stehen symbolisch für den gravierenden Wandel, da alle drei Filme in ihrer ersten Prüfung ab 18 und teils mit Schnittauflagen freigegeben wurden, heute aber schon für 12-jährige Zuschauer geignet sind. Ganz extrem verhält es sich zum Beispiel bei dem Film "Bettgeflüster" mit Rock Hudson und Doris Day aus dem Jahre 1959. Zum Kinostart mit einer FSK18-Freigabe versehen, heute für Kinder ab 6 Jahren zumutbar.
Desweiteren gibt es unzählige Beispiele von Filmen, die früher nicht für Jugendliche freigegeben, meistens sogar indiziert wurden und heute in ihrer ungeschnittenen Fassung mit FSK16-Kennzeichnung in den Läden stehen: "Terminator", "Das Ding aus einer anderen Welt", "Scream - Schrei!", "Predator", ...
Dabei lagen die Schnittauflagen nicht nur im Gewalt- oder Erotikgrad begründet. Gerade im Nachkriegs-Deutschland war die Vergangenheitsbewältigung ein so wichtiges wie sensibles Thema. Zu jener Zeit produzierte Filme, die sich kritisch oder satirisch mit der Tyrannei und Diktatur des NS-Regimes auseinandersetzten, waren bei ihrer Veröffentlichung nicht selten von "Anpassungen" betroffen.
Es kam aber auch vor, dass Filme mit einer niedrigen Freigabe ins Kino kamen und aufgrund von Protesten nachträglich hochgestuft wurden. "American Beauty" (von FSK12 auf FSK16 hochgestuft) und "Keinohrhasen" (von FSK6 auf FSK12 hochgestuft) seien hier genannt.
Einen wahrlich umfangreichen, detaillierten und fantastischen Einblick in das Thema gewährt Michael Humbergs Buch "Vom Erwachsenenverbot zur Jugendfreigabe - Die Filmbewertungen der FSK als Gradmesser des kulturellen Wertewandels ", erschienen im Telos Verlag.
Statt trockener Bürokratie-Analyse lebendige Zeitreise. Veranschaulicht durch Illustrationen, Vergleiche, Auszüge und Tabellen, erörtert Humberg den Einfluss gesellschaftlicher Normen auf die Bewertungen der Freigabebehörde und gibt Antworten auf Fragen, ob die Prüfungsmaßstäbe der FSK zeitgemäß sind, ob und wie willkürlich ihre Praxis ist und was das alles überhaupt mit Zensur zu tun hat.
Wer nicht warten kann, bis er das Buch in den Händen hält oder kein Bock auf Lesen hat (Banause!), der sollte sich die folgende Reportage von West 3 aus dem Jahr 1990 anschauen. In "Sex, Gewalt und FSK" erzählen ehemalige Mitglieder, Vorsitzende, Vorführer und Kinoverleiher über ihre Erfahrungen mit und Tätigkeiten in der FSK, untermalt wird das Ganze von zahlreichen Filmausschnitten.
Seit einer Gesetzesnovellierung 2003 dürfen FSK-geprüfte Filme nicht mehr indiziert werden. Vorher war dies möglich. Auch wenn ein Film ohne Beanstandung durch die Kontrolle kam, durfte die BPjM diesen nach eingehendem Antrag auf die Liste der jugendgefährdenden Medien setzen.
Im Kino setzt die FSK andere Maßstäbe an als im Home Entertainment. Attestiert die Prüfstelle zum Beispiel einem Film eine "leichte Jugendgefährdung", kann er im Kino mit einer KJ-Freigabe laufen. Für die erneute Prüfung, die ein Film im Rahmen seiner DVD- und Blu-ray-Auswertung durchlaufen muss, gelten strengere Richtlinien. Einem Film mit "leichter Jugendgefährdung" wird eine KJ-Freigabe verweigert. So geschehen z.B. bei "Alexandre Ajas Maniac", Franck Khalfouns gleichnamigem Remake des beschlagnahmten Originals von William Lustig aus dem Jahr 1980. In seiner Kinoauswertung noch ungeschnitten mit einer 18er-Freigabe, wurde ihm diese Freigabe bei seiner Heimkino-Veröffentlichung verwährt. In solchen Fällen kann der Rechteinhaber eine gekürzte Fassung bei der FSK einreichen, um eine Freigabe zu bekommen.
Darüberhinaus ist es möglich, den Weg zur SPIO, der Spitzenorganisation der Filmwirtschaft, anzutreten. Sie ist der Dachverband der Berufsverbände der deutschen Film-, Fernseh- und Videowirtschaft, unter dem auch die FSK als Tochtergesellschaft agiert. Die SPIO ist etwas liberaler in ihren Entscheidungen. Wird einem Film eine FSK-Freigabe verweigert, hat er meist gute Chancen, ungeschnitten durch die SPIO-Prüfung zu kommen. Der betroffene Film erhält dann ein 'leichtes' Siegel (Keine schwere Jugendgefährdung) oder ein 'schweres' (Strafrechtlich unbedenklich) und darf ebenfalls in den freien Handel gebracht werden, wobei letztere Einstufung fast schon einer Indizierung gleichkommt. Aus diesem Grund bieten viele Elektronikmärkte Filme mit SPIO-Siegel prinzipiell nicht in ihrem Sortiment an, aus Angst vor einer möglichen Strafanzeige. Denn SPIO-geprüfte Filme unterliegen nicht der Immunität, die die FSK genießt und können jederzeit indiziert werden.