Kommt das Aus für Streaming-Seiten kino.to & Co.?

28.03.2014 - 11:30 UhrVor 10 Jahren aktualisiert
Gerichtsurteil ermöglicht das Sperren von Seiten wie kino.to
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Gerichtsurteil ermöglicht das Sperren von Seiten wie kino.to
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Der Europäische Gerichtshof in Luxemburg hat entschieden, dass Webseiten unter bestimmten Bedingungen gesperrt werden können. Konkret ging es um die Sperrung der kostenlosen Streaming-Seite kino.to.

Über die Abschaltung von kino.to sowie die Prozesse gegen die Mitarbeiter und Gründer haben wir bereits mehrfach berichtet. Die Verantwortlichen wurden teilweise zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt. Der Gründer musste außerdem einige der Millionen, die er durch Werbung auf seiner Seite eingenommen hatte, an den Staat zurückführen. Dass die Seite unter dem fast gleichen Namen wieder auferstanden ist und dass es natürlich auch andere Streaming-Seiten gibt, wissen nicht nur die Nutzer. Filmverleiher wie Constantin versuchen seit längerem, gegen solche Seiten gerichtlich vorzugehen. In einem konkreten Fall hatte der Filmverleiher gegen den österreichischen Internetprovider UPC Telekabel Wien prozessiert und verlangt, dass dieser die Seite kino.to sperrt.

Der Europäische Gerichtshof in Luxemburg hat nun ein Urteil gefällt, mit dem es leichter wird, Streaming-Seiten wie kino.to zu sperren. Der Spiegel schreibt: “Wenn eine Website nachweislich überwiegend illegale Kopien urheberrechtlich geschützten Materials anbietet, kann sie mit einer richterlichen Anordnung gesperrt werden. Die Sperrmaßnahmen müssen nach europäischem Recht aber ausgewogen sein.” Bei einer Sperrung müssen die Meinungsfreiheit sowie die wirtschaftlichen Interessen der Provider berücksichtigt werden.

Martin Moszkowicz, Vorstandsvorsitzender der Constantin Film AG, begrüßte das Urteil. In einer Stellungnahme schreibt er, dass Constantin bisher weitestgehend tatenlos zusehen musste, “wenn unsere Filme über illegale gewerbliche Portale wie z.B. kinox.to oder movie4k.to angeboten und verbreitet wurden.” Mit dem gestrigen Urteil des Europäischen Gerichtshofs können solche Seiten nun endlich gesperrt werden. “Auch das Internet ist auf rechtsstaatlich garantierte Rahmenbedingungen angewiesen,” schreibt Martin Moszkowicz, “daher ist die Entscheidung des EuGH ein sehr wichtiger Meilenstein für die Kreativindustrie.”

Die Welt hat sich das Urteil ebenfalls angesehen und schreibt, dass es mit diesem Richterspruch nicht nur möglich ist, Seiten mit urheberrechtlich geschütztem Material zu sperren, sondern auch “Webportale für rechtswidrig beurteilte politische Propaganda, pornografische Inhalte oder verbotene Glücksspiele”. Die Internetprovider bekommen die Sperraufträge direkt vorgelegt, können jedoch gegen die Sperrung gerichtlich vorgehen – ebenso wie die betroffenen Webseiten.

In anderen europäischen Ländern ist eine solche Sperrung längst zur gängigen Praxis geworden. So wurde zum Beispiel in Belgien, Dänemark, Finnland, Großbritannien, Irland und Italien die Website The Pirate Bay mit der Begründung gesperrt, dass sie es den Nutzern ermöglichen würde, urheberrechtlich geschütztes Material auszutauschen. Der EuGH-Generalanwalt hält eine Sperre in bestimmten, klar begründeten Fällen für rechtens. Allerdings weiß der Anwalt auch, dass es für viele Nutzer ein leichtes ist, diese Sperrungen zu umgehen.

Was haltet ihr davon, dass der Zugang zu bestimmten Webseiten gesperrt werden kann?

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