UCI im Kampf gegen die deutsche Filmwirtschaft

31.08.2013 - 08:50 UhrVor 11 Jahren aktualisiert
UCI im Kampf gegen die deutsche Kinokultur
United Cinemas International/moviepilot
UCI im Kampf gegen die deutsche Kinokultur
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Kinokette UCI zieht vor das Bundesverfassungsgericht, um sich die lästigen Abgaben für die deutsche Filmförderung endlich vom Stiefel zu kratzen. Ihre Begründung: “Warum deutsche Filme fördern wenn wir ohnehin nur US-Filme zeigen?”

Überzogene Ticketpreise und -zuschläge, bis zu 30 Minuten zu spät beginnende Vorstellungen, abgewürgte Filmabspänne oder rigoros gestrichene Kurzfilme (Stichwort Pixar). Die Kinokette UCI ließ in Vergangenheit nichts unversucht, aus der hiesigen Kinokultur auch noch den letzten Cent zu pressen. Aber was erwartet man auch von einem Kinobetreiber, die sich mehr der Rendite der Anleger (des milliardenschweren Mutterkonzerns, von manchen auch “Heuschrecke” geschimpft) verpflichtet fühlt als den eigenen Besuchern?

Der britische Kinobetreiber begnügt sich längst nicht mehr damit, nur den Kinozuschauer zu schröpfen, sondern attackiert in regelmäßigen Abständen über juristische Winkelzüge die deutsche Filmwirtschaft. Diesmal wenden sie sich mit einer Verfassungsbeschwerde direkt an das Bundesverfassungsgericht. Dem Unternehmen sind die durch das Filmfördergesetz verankerten Abgaben, die der deutschen Filmbranche zu Gute kommen, ein Dorn im Auge. Die Begründung ist ebenso simpel wie bestechend: Als Kinobetreiber, der überwiegend ausländische Produktionen zeige – ergo: US-amerikanische – sähen sie nicht ein, warum sie den deutschen Film noch fördern sollten. Ein Aufreger der Woche über Kinoketten, für die es höchste Zeit wäre, mit brennenden Fackeln und Heugabeln zurück über den Ärmelkanal gejagt zu werden.

Deutsches Geld, ja – Deutsche Filme, nein
Der neueste Vorstoß richtet sich gegen die Bundesfilmförderanstalt (FFA) und das 2010 novellierte Fördergesetz, das von den Kinobetreibern eine finanzielle Unterstützung deutscher Kinoproduktionen in Form einer Abgabe verlangt, die anschließend über die FFA an deutsche Kinoproduktionen verteilt wird. Diese Abgabe umfasst 1,8 bis 3 Prozent des Jahresnettoumsatzes, jedoch nur von Kinoleinwänden, die mehr als 75.000 Euro Nettoumsatz erzielen. UCI sowie drei Schwestergesellschaften haben gegen dieses Gesetz eine Verfassungsbeschwerde vor dem Bundesverfassungsgericht eingereicht, was am 8. Oktober vor die Bundesrichter gelangt. Die Argumentation der Kinokette: “Sie hätten wenig Interesse an der Filmförderung, da diese für Filme gedacht sei, die wirtschaftlich kaum Erfolgsaussicht hätten oder einen anderen künstlerisch-kreativen Anspruch als jene, die bei Besuchern von Multiplex-Kinos beliebt sind” (Quelle).

Der Schritt vor die obersten Richter kommt nicht überraschend. 2011 musste UCI – zusammen mit Cinemaxx und sieben anderen Kinobetreibern – vor dem Bundesverwaltungsgericht eine Niederlage einstecken und damals erwog man bereits den Schritt vor das Bundesverfassungsgericht. Der Kinobetreiber klagte über die ungerechte Aufteilung der durch das Filmfördergesetz bestimmten Abgaben. Unter anderem weil Fernsehsender nur freiwillige Zahlungen zu entrichten hatten. Nach einer siebenjährigen Auseinandersetzung und einer 2010 stattgefundenen Novellierung des Gesetzes, die auch die TV-Anstalten in die Pflicht nahm, wurde das Filmfördergesetz schlussendlich vom Bundesverwaltungsgericht als rechtmäßig verabschiedet und für gerecht aufgeteilt erklärt.

Förderneid
Mit welcher Ignoranz UCI der deutschen Filmwirtschaft gegenübersteht, zeigt sich dadurch, dass der Kinobetreiber Anfang 2009 entschied, sämtliche Zahlungen an die FFA einzustellen und selbst nach dem 2011 gefällten Urteil nur unter Vorbehalt die Abgabe zu entrichten – bis der Schritt vor das Bundesverfassungsgericht unternommen wird. Dass neben Kinobetreibern auch Zwischenhändler der Videobranche, Online-Anbieter und die bereits genannten Fernsehanstalten zur Stärkung des deutschen Films als Wirtschafts- und Kulturgut sowie zum Erhalt der Qualität und Vielfalt des deutschen Filmschaffens zur Kasse gebeten werden, scheint sie ebenso wenig zu interessieren wie die Tatsache, dass sie über Förderanträge selbst Nutznießer eben dieses Fördertopfes sein könnten. In Zukunft ist von der FFA geplant auch Video-on-Demand-Plattformen und Merchandising-Unternehmen in die Gruppe der Zahlungspflichtigen zu nehmen. Aber auch das dürfte UCI wenig interessieren. Das Unternehmen profitiert zwar von der hiesigen Filmbranche, aber weigert sich konsequent, die Tür in beide Seiten schwingen zu lassen.

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