Frau im Gefängnis, weil sie Zahlung des Rundfunkbeitrags verweigert

04.04.2016 - 19:30 UhrVor 9 Jahren aktualisiert
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Die Rundfunkgebühren der öffentlich-rechtlichen Sender haben viele Gegner, die alle möglichen Wege gehen, um keine Zahlung leisten zu müssen. Sieglinde Baumert ist nun die erste Person, die wegen Zahlungsweigerung ins Gefängnis ging.

Der Rundfunkbeitrag von ARD/ZDF/Deutschlandradio ist für viele Bundesbürger ein rotes Tuch. Sie sehen die Rundfunkgebühren als ungerechtfertigte Zwangsabgaben und weigern sich, diese zu zahlen. Zahlreiche Klagen wurden bereits gegen den Rundfunkbeitrag eingereicht. Umgekehrt laufen mehrere Millionen Mahnverfahren gegen Zahlungsverweigerer. Die 46-jährige Sieglinde Baumert aus Geisa in Thüringen ist nun jedoch die erste Person, die aufgrund ihrer Zahlungsweigerung im Gefängnis sitzt, wie die Welt am Sonntag  berichtet. Sie ist seit dem 04.02.2016 in Erzwingungshaft im Frauengefängnis der JVA Chemnitz.

Schon seit 2013 zahlt sie keine Gebühren mehr, seit sie die Doktorarbeit Reform der Rundfunkfinanzierung in Deutschland der ehemaligen NDR-Mitarbeiterin Anna Terschüren gelesen hat (Die Reform der Rundfunkfinanzierung in Deutschland ). Diese kommt zu dem Schluss, dass die Beitragszahler keinerlei individuelle Gegenleistung für ihre Gebühren erhielten. Ins gleiche Horn stößt auch Rechtsanwalt Sascha Giller. Gemeinsam mit Kollegen führt er eine Klage gegen die Haushaltsabgabe, die klären soll, ob der Zwangsbeitrag einen Eingriff in die Grundrechte der Bürger darstelle. Von Baumerts Vorgehen hält er jedoch nichts. Zahlungen sollten in jedem Fall geleistet werden, wenn auch unter Vorbehalt. Viele Informationen, die in Internetforen kursierten, seien rechtlich schlichtweg falsch.

Mehr: Was beim Rundfunkbeitrag alles falsch läuft

Wie die Welt berichtet, ist Baumert von ihrem Weg jedoch völlig überzeugt. Obwohl ihre Verhaftung auch die Kündigung aus ihrem Job nach sich gezogen habe, bekäme sie viel positive Rückmeldung. Selbst ihre Mitinsassen würden ihren Mut loben. Ursprünglich sollte sie eine Vermögensaufstellung unterschreiben, damit die offenen Forderungen darüber beglichen werden könnten. Wenn sie die Unterschrift nicht leistet, kann sie bis zu sechs Monate in Haft bleiben. Sollte sie sich danach weiterhin weigern, die Beiträge zu zahlen, könnte sie nach zwei Jahren erneut ins Gefängnis kommen.

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