Jan Böhmermann bezieht Stellung zur Einstellung des Verfahrens gegen ihn

05.10.2016 - 16:40 UhrVor 7 Jahren aktualisiert
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Gestern wurde bekannt gegeben, dass das Verfahren gegen Jan Böhmermann wegen Beleidigung des türkischen Staatspräsidenten eingestellt wurde. Der betroffene Böhmermann kündigte daraufhin eine Stellungnahme zum Thema an. Diese machte er heute Nachmittag öffentlich.

Nachdem es vor fast einem halben Jahr ordentlich Wirbel um Jan Böhmermanns "Schmähgedicht" gegen den türkischen Staatspräsidenten Recep Tayyip Erdogan gab, kehrte vorerst Ruhe ein. Zwar wurde ein Verfahren gegen den Satiriker wegen Beleidigung gegen den Präsidenten eingeleitet, doch danach hieß es erst einmal: Warten. Gestern jedoch verkündete die Staatsanwaltschaft Mainz in einer detaillierten Pressemitteilung  die Entscheidung, das Verfahren einzustellen. Jan Böhmermann nahm zu der Angelegenheit heute um 16:30 Uhr auf Facebook persönlich Stellung. In dem Video verweist Böhmermann auf die Repressalien gegen Systemkritiker in der Türkei und fasst zusammen: "Wenn ein Witz eine Staatskrise auslöst, ist das nicht das Problem des Witzes, sondern des Staates." Unten könnt ihr das Video sehen.

Nach dem großen Aufschrei rund um das mehr als bissige "Schmähgedicht" häuften sich die Beschwerden und zugleich die Verteidigerstimmen des Satirikers. Dennoch zeigte sich das ZDF erstaunlich gelassen, was das Verfahren gegen Böhmermann anging. Er wurde keinesfalls in irgendeiner Weise aus dem Programm gestrichen, nur eine Produktionspause eingelegt.

Die Staatsanwaltschaft nahm ihre Entscheidung allerdings keinesfalls auf die leichte Schulter, was schon die lange Wartezeit zeigt. Begründet wurde die Einstellung des Verfahrens unter anderem dadurch, dass für ein Beleidigungsdelikt (nach §§ 103, 185 Strafgesetzbuch, wie es gegen Böhmermann vorlag) gewisse Bedingungen herrschen müssten. Dazu hätte Böhmermann ein bewusst und direkt herabwürdigendes, persönliches Werturteil oder eine herabwürdigende Tatsachenbehauptung über den Staatspräsidenten äußern müssen. Laut der Pressemitteilung war ein erster Punkt, der gegen eine solche Herabwürdigung sprach, "dass der Beitrag vom 31. März 2016 als Beispiel für eine Überschreitung der Meinungsfreiheit dienen sollte und daher weder ausdrücklich eine Ansicht des Beschuldigten im Hinblick auf persönliche Eigenschaften des türkischen Staatspräsidenten wiedergeben noch - wenn auch überzogene satirische - Zuweisungen enthalten sollte."

Auch die im Grundgesetz verankerte Meinungsfreiheit und damit in diesem Falle Satirefreiheit schütze Böhmermann in gewisser Weise. Allerdings heißt Meinungsfreiheit nicht gleich Narrenfreiheit. Und der Grat, auf dem sich Böhmermann mit dem "Schmähgedicht" bewegte, war sehr schmal. Dennoch waren der Staatsanwaltschaft zufolge mögliche strafbare Handlungen "nicht mit der erforderlichen Sicherheit nachzuweisen".

Ganz aus dem juristischen Schneider ist Jan Böhmermann allerdings noch nicht. Es liegt noch eine Privatklage Erdogans gegen Böhmermann vor, die am 02.11.2016 vor der Zivilkammer des Landgerichts in Hamburg verhandelt wird.


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