Jugendschutz wird verschärft

02.05.2008 - 11:06 Uhr
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Sony Pictures
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Die Bundesregierung plant eine Gesetzesänderung für Filme mit Gewalt und mehr.

Bisher gibt es die Kennzeichnung “Nicht freigegeben unter 18 Jahren”. Sie ist klar und eindeutig. Beworben werden darf der Film (oder das Spiel) aber trotzdem, eine ganze Werbemaschinerie kann in Gang gesetzt werden. Das soll sich jetzt ändern. Die Bundesregierung plant ein neues Gesetz, das eine neue Kennzeichnung bzw. keine Kennzeichnung vorzieht. Sollten die Gewaltdarstellungen “das Geschehen beherrschen”, dann soll es keine Kennzeichnung mehr geben und gleichzeitig darf der Film nicht beworben werden. Das hat fatale Konsequenzen: Der Film dürfte zwar öffentlich gezeigt werden, aber jeder Hinweis auf die Vorführung wäre strafbar.

Tilman P. Gangloff beschreibt in der Frankfurter Rundschau sehr ausführlich die Sachlage. “Faktisch kommt das Verdikt somit einer Zensur gleich. Aus Sicht der Filmwirtschaft bewegt sich die geplante Verschärfung daher in der Nähe zum Verfassungsverstoß. Denn so lange ein Film nicht gegen das Strafgesetzbuch verstößt, also nicht zu Rassenhass aufruft, NS- oder Kriegs-Propaganda betreibt oder zu Straftaten auffordert, ist er nicht verboten” … und kann also beworben werden.

Sollte sich die Gesetzesvorlage durchsetzen, dann könnte das verheerende Folgen haben, besonders für Film-Foren, Film-Blogs und Internet-Portale. Hier suchen sich Filmfans und Cineasten mehr und mehr ihre Informationen zusammen. Was wäre aber, wenn die Verbreitung von Vorabberichte, Kritiken, Trailer oder Bilder über Horrorstreifen bzw. Filme mit besonderen Gewaltdarstellungen strafbar wäre? Der Grusel rutscht uns da förmlich den Rücken runter…

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