Die gängige Floskel ‘Scheiß RTL’ geht ab sofort nicht mehr, zumindest nicht auf T-Shirts. Wer von euch aber dachte, dass dies mit Verleumdung des Fernsehsenders zu tun habe – weit gefehlt. Laut des Landgerichts Köln verstößt das kultige Kleidungsstück von fernsehkritik.tv -Macher Holger Kreymeier gegen das Markenrecht. Zumindest meldet das unter anderem die Süddeutsche Zeitung. Der Zivilklage von RTL wurde deshalb stattgegeben, weil das T-Shirt das typische Logo des Privatsenders verwendet. Den Einwand des Onlinejournalisten, dass es sich dabei um Satire handele, wies das Gericht zurück. Holger Kreymeier, der für sein Internetmagazin 2010 den Publikumspreis bei den Grimme Online Awards erhielt, wollte damit auf sehr plastische und drastische Art und Weise scharfe Kritik am Niveau der Formate auf dem Sender üben.
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Der Kölner Kanal hatte bei seiner Klage argumentiert, dass die Verunstaltung seines typischen Slogans ‘Mein RTL’ in Verbindung mit dem Kraftausdruck eine unlautere Ausnutzung seiner Marke darstelle. Das Gericht sah dies scheinbar ähnlich und befand, dass es sich bei dem Produkt nicht um Satire, sondern um ‘plumpe Schmähung’ des Privatsenders handele. Deshalb könne von Kunst- und Meinungsfreiheit nicht gesprochen werden, obwohl die Richter dies in ihre Entscheidung miteinbezogen hätten. Per einstweiliger Verfügung war der Verkauf des T-Shirts bereits gestoppt worden. Holger Kreymeier hatte es zuvor im Shop seines Blogs vertrieben.
Der Prozess mit RTL ist nicht der erste Rechtsstreit rund um fernsehkritik.tv. Bereits Ende 2009 war die Seite verklagt worden, weil sie Anrufen und verlieren zum Download anbot. In dem Film von Marc Doehler ging es um Call-in-Sendungen im deutschen und österreichischen Fernsehen. Zwar gewann Holger Kreymeier letztlich wegen eines Versäumnisurteils vor Gericht, erkannte aber gleichzeitig eine einstweilige Verfügung an, die ihm verbot, zwei Firmen als Produzenten von Call-in-Gewinnspielen zu bezeichnen. Bislang hat sich der Satiriker noch nicht zur Entscheidung im Fall ‘Scheiß RTL’ geäußert. Das liegt aber vermutlich daran, da er laut eigener Aussage auf seinem Blog zum Zeitpunkt der Urteilsverkündung unterwegs nach Santiago de Chile war. Ein Kommentar des recht transparenten Holger Kreymeier wird vermutlich in den kommenden Tagen noch in aller Ausführlichkeit folgen.
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Auch wenn ihr das populäre T-Shirt von fernsehkritik.tv nicht mehr käuflich erwerben könnt, bietet euch der Shop weiterhin zahlreiche Alternativen, um euren Unmut über die deutsche Fernsehlandschaft und eure TV-Hassobjekte zu äußern. Geliebte Feinde wie Mario Barth, die GEZ und die GEMA sind also noch lange nicht über den Berg. RTL hat vielleicht die Schlacht gewonnen, aber der Krieg ist noch lange nicht entschieden. Beiden Parteien bleibt noch ein Monat, um Widerspruch gegen das Urteil einzulegen und in die nächste Instanz zu gehen. Wer Holger Kreymeier kennt, weiß, dass er sich sicherlich nicht ohne Weiteres mit dem Ergebnis des Zivilprozesses zufriedengeben wird. Wir sind auf jeden Fall gespannt, wie die ganze Geschichte demnächst weitergeht.
Was sagt ihr zu dem Urteil um das ‘Scheiß RTL’ T-Shirt von fernsehkritik.tv?