Netflix hält in Deutschland die Hand auf, will aber nichts zurückgeben

17.05.2018 - 11:40 UhrVor 6 Jahren aktualisiert
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Da Netflix hierzulande Profit macht, muss der Konzern die deutsche Filmförderung unterstützen. Dies bestätigte nun das Gericht der Europäischen Union mit dem Abweisen einer Beschwerde.

Update, 24.05.2018: Netflix hat sich zu der Angelegenheit geäußert und ein Statement an uns weitergeleitet. Wir haben den Artikel angepasst, das Statement lest ihr weiter unten.

Netflix ist zwar Marktführer in Sachen Streaming, die Weltherrschaft konnte der Konzern bislang aber noch nicht an sich reißen. Dies wurde den Verantwortlichen nun schmerzlich bewusst, denn mit einer Klage scheiterten sie am Gericht der Europäischen Union. Anknüpfungspunkt war, wie Spiegel Online  resümiert, die Verweigerung von Netflix, Zahlungen an die deutsche Filmförderung zu leisten. Hierzu ist das Unternehmen verpflichtet, weil es mit seinem Angebot auch in Deutschland Umsätze erwirtschaftet. Dass der eigentliche Sitz von Netflix in den USA liegt, ist hierfür gemäß der Auslegung einer EU-Regelung von 2014 durch die Europäische Kommission irrelevant. Jene Handhabung wurde jetzt durch den Beschluss bestätigt und der Milliarden Dollar schwere Streaming-Dienst schaut in die Röhre beziehungsweise muss weiterhin Geld in die deutsche Filmförderanstalt (FFA) pumpen. Das Gericht der Europäischen Union wies die Beschwerde von Netflix als unzulässig ab.

Netflix profitiert von Filmförderung, drückt sich aber um Konsequenz

Ganz schön frech war die Klage von Netflix im Hinblick darauf, dass der VoD-Dienst sich in der Vergangenheit auch aus dem deutschen Topf bediente, um seine Produktionen zu finanzieren. So entstand beispielsweise der Science-Fiction-Film Mute mit Geldern aus unter anderem der deutschen Filmförderung. Damit Duncan Jones sein Herzensprojekt realisieren konnte, steuerte das Medienboard Berlin-Brandenburg 200.000 Euro und der German Motion Picture Fund sogar 1 Million Euro bei. Netflix führt an dieser Stelle aus, dass nicht der Konzern selbst, sondern die Produktionsfirma Liberty Productions die entsprechenden Finanzierungsanträge stellte und weist so den schwarzen Peter von sich.

Mute

Nach Ansicht von Netflix verstößt die Auslegung der in Rede stehenden EU-Regelung gegen den freien Dienstleistungsverkehr, die Niederlassungsfreiheit und die Beihilfe- und Steuerbestimmungen der EU, womit das Unternehmen beim Gericht der Europäischen Union jedoch nicht weit kam. Indes besteht für Netflix die Möglichkeit, Durchführungsmaßnahmen wie Abgabebescheide vor nationalen Gerichten anzufechten.

In dem uns vermittelten Statement des VoD-Anbieters heißt es:

Der Europäische Gerichtshof hat entschieden, dass Netflix die Zustimmung der Europäischen Kommission nicht anfechten kann, laut der auch VOD-Unternehmen mit Sitz außerhalb von Deutschland Abgaben an den Deutschen Filmförderfonds entrichten müssen. Unsere Beschwerde beim EuGH stellte in Frage, wie die Europäische Kommission das Herkunftslandprinzip in der Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste (AVMS) ausgelegt hat. Es ist wichtig, dass das Herkunftslandprinzip beibehalten wird, damit Dienste wie Netflix nicht in jedem Land Europas mit unterschiedlichen Vorschriften konfrontiert werden. Die Entscheidung des Gerichtshofs in dieser Verfahrensfrage ist enttäuschend, aber nicht überraschend, denn wir wussten, dass wir zunächst mit dem Gerichtshof klären mussten, ob unser Fall zulässig ist. Wir werden die Einzelheiten der Entscheidung prüfen, sobald sie vorliegen.

Dank der Beiträge, die in die deutsche Filmförderanstalt fließen, werden deutsche, aber auch internationale Produktionen finanziert, die hier gedreht werden. Zu den Zahlendenden zählen beispielsweise Kinos und Verleiher.

Haltet ihr das Urteil gegen Netflix für gerecht?

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