Steam wird vom australischen Verbraucherschutz angezeigt

29.08.2014 - 12:00 Uhr
Muss sich Valve bald vor dem australischen Gericht verantworten?
Valve Corporation
Muss sich Valve bald vor dem australischen Gericht verantworten?
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Valve macht keinen Hehl daraus, dass Spieler, die über Steam Videospiele kaufen, keine Rückerstattung erhalten. Das stößt dem australischen Verbraucherschutz sauer auf, der deshalb nun vor Gericht zieht.

Wer sich bei Steam ein Videospiel kauft, der braucht sich keine allzu großen Hoffnungen auf eine Rückerstattung machen, falls er mit dem Produkt nicht zufrieden ist. Valve macht in der Nutzervereinbarung unmissverständlich klar, dass Kaufvorgänge nicht rückgängig gemacht werden können. Das ist bei der direkten Konkurrenz von GOG.com zwar etwas anders geregelt, grundsätzlich tanzt Steam hier nicht wirklich aus der Reihe. Digitale Inhalte werden häufig ohne Garantie verkauft, da die Gefahr der Vervielfältigung besteht. 

Wie Kotaku Australia berichtet, sieht das der australische Verbraucherschutz jedoch etwas anders und hat sich vorgenommen, mit rechtlichen Schritten gegen diese Politik vorzugehen. Zwar hat Valve keinen offiziellen Sitz in Australien, da aber auch australische Kunden die Verkaufsplattform regelmäßig nutzen, sieht der Verbraucherschutz die Frage nach der Zuständigkeit beantwortet. Laut der ACCC (Australian Competition and Consumer Commission) verstößt Valve mit dem offen angegeben Verzicht auf Rückerstattung gegen australische Verbrauchergesetze. Die erste Anhörung zum Fall soll am 7. Oktober in Sidney stattfinden. 

Neben dem Problem mit der Rückerstattung, die dem Kunden offiziell untersagt wird, prangert der ACCC auch fehlende Ersatzgarantien wie Reparaturleistungen oder sonstiges an. Im Grunde sei der Kunde ahnunglos darüber, in welcher Qualität das gekaufte Produkt bei ihm ankommt und anschließend hilflos, wenn es darum geht, Mängel anzumelden. Der einzige Weg führe hier über den eigentlichen Entwickler des Spiels. Zwar gebe es vereinzelt auch Fälle, in denen Steam Geld erstattet, dies geschehe aber hauptsächlich aus Kulanz. 

Mittlerweile hat Valve auf die Vorwürfe reagiert und über Kotaku Australia ein kurzes Statement abgegeben: 

"Wie für Softwareprodukte üblich, bieten wir keine Rückstattungen oder Eintauschmöglichkeiten bezüglich Videospielen, DLCs oder In-Game-Käufen an, die über den Steam-Client oder unsere Website getätigt wurden, sofern es das örtliche Gesetz nicht anders verlangt. Wir bitten darum, Abschnitt 3 der Steam-Nutzervereinbarung für weitere Informationen einzusehen." 

Wir dürfen gespannt sein, wie sich diese Auseinandersetzung entfaltet. Ein Urteil gegen Steam könnte möglicherweise auch indirekt die Rechtslage in Deutschland beeinflussen. Bei uns geriet Valve bereits mit der Verbraucherzentrale Bundesverband aneinander, die im letzten Jahr ein Wiederverkaufsrecht von Softwarekäufen über Steam einklagen wollte. Letztendlich scheiterte die VZBV jedoch vor dem Landgericht Berlin und Valve bekam Mitte Februar diesen Jahres Recht.

Ob Valve hier tatsächlich auf ernsthafte Probleme stoßen könnte?

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