Tanz der Teufel und das Ende einer Zensurgeschichte

18.03.2017 - 08:50 UhrVor 6 Jahren aktualisiert
Tanz der Teufel (The Evil Dead)Sony Pictures
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Einst indiziert und beschlagnahmt, jetzt ungeschnitten frei ab 16 – die Zensurgeschichte von Tanz der Teufel feiert ein verdientes Happy End. Nun erscheint der vollständig rehabilitierte Genreklassiker neu auf DVD und Blu-ray.

Mit den hierzulande justiziablen Auswirkungen von Tanz der Teufel mussten sich viele Horrorfilmfreunde im Laufe ihrer Genresozialisation notgedrungen auseinandersetzen. Das hatte zum einen pragmatische Beweggründe, weil andauernde Indizierungen und Beschlagnahmungen des berühmt-berüchtigten Splatterklassikers erheblichen Einfluss auf seine Verfügbarkeit nahmen: Im Vor-Internetzeitalter konnte das Verlangen, die tanzenden Teufel in ihrer ganzen blutbesudelten Pracht erleben zu dürfen, eine für Analogue Natives vor allem recht kostspielige Mammutaufgabe werden. Zum anderen ging von The Evil Dead (Originaltitel), den Schwierigkeiten, an ihn heranzukommen, und seinem Ruf als "ultimative Erfahrung zermürbenden Terrors", wie es Werbeschlagzeilen und die im Abspann verewigte Selbstauskunft des Films behaupteten, natürlich ein besonderer Reiz aus. Er war verbunden mit der Frage, was dran sein mochte an den offenbar sardonischen Qualitäten dieses furchteinflößenden Gräuelwerkes, das die Sittenwächter des Landes vehement gegen sich aufzubringen verstand und zu jahrelangen gerichtlichen Auseinandersetzungen führte. Neben zwei weiteren modernen Horrorklassikern, The Texas Chainsaw Massacre und Zombie - Dawn of the Dead, wurde der Film zum Synonym bundesdeutscher Zensurgeschichte und ein Musterbeispiel für die Hysterie um "Gewaltvideos".

Bei meiner ersten Begegnung mit Tanz der Teufel lagen die vorerst entscheidenden Rehabilitationsversuche des damaligen Verleihs bereits hinter ihm. In der 1993 nach fast einer Dekade vollständiger Verbreitungsverbote erneut veröffentlichen Fassung fehlten 44 Sekunden klaffende Wunden und speiendes Blut, nur auf diese Art konnte der Film überhaupt erst wieder zugänglich gemacht werden. Ich war 11 oder 12, als ich ihn endlich sah, ein ideales Alter, um sich vom Regiedebüt des zur Erntstehungszeit ebenfalls sehr jungen Sam Raimi in Beschlag nehmen zu lassen. Für Kinder und Jugendliche sind viele Filme Überwältigungserlebnisse, dieses aber blieb gänzlich ohne Vergleich: Ein Akt des Heimlichen und doppelt Verbotenen, komplett mit Bedeutung aufgeladen. Tanz der Teufel durfte bei unbeobachteten Videoabenden, bei Übernachtungen mit Freunden und aufbäumenden Gesprächen über flimmernde Grenzerfahrungen nicht fehlen. Er war das Pausenhofgespräch Nummer eins, Objekt adoleszenter Begierde und ein jegliche Horrorkinounschuld aufs Schönste wie zugleich Schrecklichste raubendes Großereignis. Tanz der Teufel eben auch als kollektive Mutprobe: Wir kreischten und lachten im selben Moment, wir ängstigten und erfreuten uns am bunten Wahnsinn dämonischer Fratzen. Eine derartige Empfänglichkeit für die Affekte bewegter Bilder kommt nie wieder.

"Wir kriegen dich, wir holen dich, du kannst uns nicht entkommen."

Umso größer war die Neugier auf jene 44 Sekunden, die den nun wenigstens eingeschränkt verfügbaren Film von seiner noch zeigefreudigeren Originalversion trennten. Schwer vorstellbar heute, dass verrückte Menschen wie ich in Erwägung zogen, mehrere Hundert Mark für das aus dem Verkehr gezogene Videotape der abgenudelten Erstauflage hinzulegen. Wer in den 1990er Jahren Fan des übel beleumundeten phantastischen Kinos war, musste Umwege über dubiose Händler und Hersteller, über teure Bootlegs und selbst gebastelte Mischfassungen zwangsläufig in Kauf nehmen. Tanz der Teufel gehört seit jeher zu den begehrtesten Titeln der mithin abschätzig als "Gorebauern" gelabelten Uncut-Fraktion, er war und ist ein Aushängeschild für die Verführbarkeit von Genrefreaks und deren Wünschen, bestimmte Filme noch als zwanzigste Special Edition im Regal stehen zu haben. Vielleicht drückt sich dadurch ein Bedürfnis nach Kompensation der frustrierenden und in diesem speziellen Fall langjährigen Bemühungen aus, unterschlagene Filme endlich so sehen und besitzen zu dürfen, wie es im Ausland problemlos möglich ist. Wo fiktionale Kunst nicht von der moralischen Aufsicht der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien  (BPjM) auf Vereinbarkeit mit dem § 131 StGB  geprüft, sondern in Nationalarchive einsortiert und für ihre filmhistorische Bedeutung gewürdigt wird.

Am Umgang mit Tanz der Teufel, seinen insbesondere erwachsene Menschen benachteiligenden Restriktionen und der vermeintlichen strafrechtlichen Relevanz, die ihm hierzulande bis ins Jahr 2016 unterstellt worden ist, offenbarte sich die ganze Willkür einer Behörde und ihrer systematischen Kompetenzüberschreitung. Aus der nachvollziehbaren Idee, bestimmte künstlerische Werke im Sinne des Jugendschutzes mit Werbeverboten zu belegen, leitet die BPjM eine weiterreichende Entscheidungsbefugnis über deren Legitimität ab und liefert mit abenteuerlichen Argumentationen ideologische Grundlagen für massive Vertriebsbeschränkungen und gerichtlich angeordnete Beschlagnahmungen harmloser Unterhaltungsfilme. "Sittlich verrohend" oder "sozial desorientierend" sind übliche Schlagworte der von dubiosen Gremien erstellten Gutachten über Kinofantastereien, deren dargestellte Gewalt angeblich die Würde des Menschen verletze (was übrigens Gewalt dem Wesen nach immer tut, auch in Star Wars oder dem sonntagabendlichen Tatort). Die Annahme, Tanz der Teufel verstoße gegen geltendes Recht und seine Verbreitung müsse daher bestraft werden, beschäftigte hierzulande höchstrichterliche Instanzen. Diskutiert wurde vor allem um die Auslegung des Paragraphen 131, der nur Gewalt gegen Menschen und nicht gegen "sogenannte Zombies" beschrieb.

Bruce Campbell in der Rolle, die ihn zum Genrestar machen sollte

Ein entsprechender Passus schließlich wurde 2003 im Strafgesetzbuch ergänzt, verboten sind seither auch Ton- und Bildträger mit "unmenschlichen Gewalttätigkeiten" gegen "menschenähnliche Wesen". Natürlich meint die Korrektur eigentlich menschliche Gewalttätigkeiten, doch diese Genauigkeit braucht es offenbar nicht für etwas, das ohnehin in völlig falscher Weise Anwendung findet, nämlich nicht nur auf tatsächlich menschenverachtende Schriften, sondern Horrorfilmchen von anno dazumal, unter denen Tanz der Teufel lediglich ein prominentes Beispiel bildet. Obwohl die Anzahl dergestalt kriminalisierter Kunstwerke rückläufig ist und die von Sony Pictures erwirkte Aufhebung der Beschlagnahmung und Indizierung des Raimi-Klassikers Hoffnung macht, hat der Paragraph 131 weiterhin Gültigkeit (und kaum jemand die finanziellen Mittel, um gegen Beschlüsse, die sich auf ihn berufen, so vorzugehen wie Sony es tat). Ernsthafte Bestrebungen, ihn weniger beliebig auslegbar zu machen oder den insinuierten Zusammenhang von Gewaltdarstellung und Gewaltanwendung zu überprüfen, gibt es bislang keine. Wenngleich die Regelung auch in juristischen Kreisen umstritten ist, weil ihre Anwendung Erkenntnisse der Medienwirkungsforschung ausblendet und verfassungswidrige Eingriffe in andere Grundrechte, etwa die Kunst- und Berufsfreiheit, markiert.

Nun, da Tanz der Teufel nach 35 Jahren vollständig rehabilitiert ist, fühlt sich die neue Freiheit des Films beinahe unwirklich an. Aus genreaffiner Perspektive, die stets eine unweigerlich abseitige sein musste, wirkt es jedenfalls kurios, ihn wieder auf Kinoaushängen abgebildet und bald auch im Kaufhausregal ungekürzt neben Pixar-Filmen liegen zu sehen. Denn wahr ist auch, dass die erschwerten Bedingungen seiner Handhabung ihm insofern zuspielten, als die eingangs beschriebenen Affekte entscheidend zur Überhöhung als "ultimative Erfahrung zermürbenden Terrors" beigetragen haben. Mir zumindest ist es nach wie vor kaum möglich, Tanz der Teufel auf kritische Distanz zu halten (warum auch), und ich bin dankbar, dass er nicht zu jenen filmischen Urknallen gehört, bei denen sich im späteren Wiedersehen entzaubernde Nüchternheit einstellt – ganz gleich, wie sehr der schmuddelige Charme von einst jetzt seltsam aufpoliert wirkenden HD-Bildern gewichen sein mag (die Zensurgeschichte des Films ist notwendigerweise auch eine materialästhetische, trennen lässt sich das nicht). In meinem Kopf tanzen die Teufel wahrscheinlich für alle Zeit in ausgewaschenen Farben und Schlieren, auf der Suche nach 44 Sekunden kurz vor Bandsalat. Diese Analogue-Native-Verklärung ist ihnen nicht mehr zu nehmen. Und der Mythos Tanz der Teufel eben noch immer größer als der schon sehr, sehr große Film selbst.


Sony Pictures bringt Tanz der Teufel am 28. März 2017 als "Remastered Version" zurück in den Handel. Zum Gewinnspiel geht es auf der nächsten Seite.

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