Horror als Feindbild - Panikmache oder berechtigte Diskussion?

22.06.2018 - 07:59 UhrVor 5 Jahren aktualisiert
Feindbild Horror
Pacific / Astro / Universal Pictures
Feindbild Horror
40
32
Vor 35 Jahren versetzten Zombies und Kannibalen deutsche Jugendschützer in Aufruhr. Horrorfilme standen für sittlichen Verfall, das Heimkino galt als Medium gewalttätiger Verführung. Wir blicken zurück auf eine Debatte und ihre Folgen.

Über drei Jahrzehnte liegt die Ausstrahlung der heute legendären ZDF-Dokumentation Mama, Papa, Zombie – Horror für den Hausgebrauch  zurück. Mit offenkundiger Sorge berichtete sie über die wachsende Ausbreitung und Popularität des seinerzeit jungen Mediums Video, dessen "Verlockungen" durch Horror- und Actionfilme besonders minderjährige Zuschauer nicht hätten widerstehen können. Heimkino, lautete die entsetzte These, habe ein "selbst zusammengestelltes viertes Programm" durch Bilder von Gewalt und Verderben ermöglicht. Im "Langenfelder Jugendzentrum" schienen sich die Befürchtungen der Macher zu bestätigen. Detailliert schilderten Kinder dort gräuliche Szenen des eigentlich nur für Volljährige freigegebenen Films Muttertag. Von einer "schockierenden", aber auch schnell "abstumpfenden" Wirkung sprach einer der Jungen, für den Horror "wie eine Sucht" sei, die ständig nach mehr verlange. Zu Gruppen versammelt, "mit 20 oder 30" anderen, schauten er und seine Freunde reihenweise Videokassetten. Der passend gemachte Albtraum aller Jugendschützer: Splatter im Wohnzimmer – und die Kinder sehen zu.

Gefährliche Horrorfilme

Höchst betroffen waren folglich die Reaktionen. Ein Hauptschulrektor zitierte vorgebliche Aussagen seiner Schüler, die nach dem Konsum von Horrorfilmen schlechtere Leistungen erbracht hätten und gewalttätiger geworden seien. Ein Pädagogikprofessor lehnte "monokausale Schuldzuweisungen" ab und sprach vom "Mangel an wissenschaftlicher Beweisführung", der aber andererseits kein Freibrief für "ungehemmte Libertinage" sein dürfe. Und eine Hamburger Grundschullehrerin führte beim Elternabend den Film Ein Zombie hing am Glockenseil vor, um anschließend in demonstrativ entsetzte Gesichter zu blicken: "Schweißnasse Hände, die Schläfen pochen und das Herz klopft", fasste eine Mutter das Erlebnis zusammen. Nicht zufällig spannte dieser abschreckende Höhepunkt einen dramaturgischen Bogen zur "Aufklärungsarbeit" der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Schriften (BPS, heute BPjM), die unter engagierter Mitwirkung der späteren Vorsitzenden Elke Monssen-Engberding ebensolche Ekelwerke begutachtet. Aufgrund der "äußerst realistisch dargestellten Gewalt" und "Selbstzweckhaftigkeit" seien viele der Filme "gefährlich", hieß es.

Ein Zombie hing am Glockenseil (1980)

Nur pflichtschuldig berücksichtigte die Dokumentation auch andere Stimmen. Professor Konrad Jentzsch sprach sich für eine Vermittlung von Medienkompetenzen im Unterricht und gegen "sinnlose gesetzliche Regelungen" zur Sonderbehandlung des neuen Mediums aus. Filmverleiher Wolf-Dieter Gramatke nannte die Debatte eine "Rückkehr zur Gesinnungsschnüffelei", bei der es insgeheim um die "Förderung der Kabelprojekte" gegangen sei – ein Ablenkungsmanöver der damaligen schwarzgelben Koalition, deren Forderung nach Video-Vertriebsbeschränkungen den Interessen der geplanten Privatfernsehsender gedient habe. Eindruck sollten diese Widersprüche nicht hinterlassen, das stellte der Off-Kommentar mit jener Mischung aus Agitation, Kolportage und Sensationalismus sicher, die den Film heute zum amüsanten teutonischen Relikt machen ("ausländische Billigproduktionen", "6000 Titel, nicht einmal jeder zehnte davon indiziert"). Augenscheinliches Ziel war ein finanzieller und organisatorischer Ausbau der BPS und ihres Handlungsspielraums bei der Prüfung von Filmen auf mögliche Jugendgefährdung und Vereinbarkeit mit dem Gewaltdarstellungsparagraphen 131 StGB.

Editorial: FSK - Index - Zensur: Ist das noch zeitgemäß?
Geschichte: Saw - Ein Franchise im Kampf gegen die deutsche FSK
Geschichte: Hostel: Part II - Die turbulente Zensurgeschichte des Folter-Horrorfilms
Thema: (K)eine Besserung - FSK, Index und Zensur heute
Quiz: Großes FSK-Quiz - Erratet die Freigaben dieser Horrorfilme!

Indiziert und beschlagnahmt – Beginn einer Welle

Vor allem spielte die Dokumentation der geplanten Verschärfung des Jugendschutzes in die Hände. Kurz zuvor präsentierte die Koalition einen Novellierungsentwurf, dem das Gesetz zur Neuregelung des Jugendschutzes in der Öffentlichkeit folgte (als PDF hier nachzulesen ). Noch im selben Jahr beschlagnahmten verschiedene Landes- und Amtsgerichte die Videoveröffentlichungen von Muttertag, Tanz der Teufel und Nightmare in a Damaged Brain – eine Maßnahme, von der bis dato lediglich Williams Lustigs Serienkillerporträt Maniac betroffen war. Die Welle der ab 1984 systematisch aus dem Verkehr gezogenen und mit Handelsverboten belegten Unterhaltungsfilme traf Klassiker wie The Texas Chainsaw Massacre, Die Geisterstadt der Zombies oder Zombie – Dawn of the Dead. Zudem setzte die BPS hunderte Titel auf den Index, aus denen Verleiher in der Regel schon das Gröbste entfernt hatten, um eine Freigabe durch die Freiwillige Selbstkontrolle der Filmwirtschaft (FSK) und damit Schutz vor individueller strafrechtlicher Verfolgung zu erhalten. Razzien in Videotheken, Hausbesuche bei Händlern und Durchsuchungen von Verleihern gehörten fortan zur Praxis bundesdeutscher Horrorfilmkriminalisierung.

Maniac (1980)

Der Spiegel schürte die Angst  vorm "Video-Ramsch" schon 1982, als es um die BPS und ihren "Kampf gegen den Schund" ging. Die "kleine, keineswegs trübsinnige Behörde" habe Schwierigkeiten, den "sittenwidrigen Wildwuchs" einzudämmen, hieß es. Tatsächlich wurden die "Video-Zombies" sogar zum neuen Faschismus erklärt: Claus Grobecker, damaliger Staatssekretär beim Bundesfamilienministerium, sah einen Zusammenhang zwischen Horrorfilmen und dem "erheblichen Anwachsen des rechtsradikalen Potentials in der Bundesrepublik". Zwei Jahre später war das Thema dem Magazin schließlich eine Titelstory  wert, "das zweifelhafte Vergnügen" an "Orgien von Lust und Gewalt" sei zum Politikum geworden. Ein evangelischer Erzieher klagte über "videogeschockte Kinder", die er "fast jeden zweiten Tag in der Sprechstunde" betreuen müsste – die Furcht vor Zombies lasse "Sechsjährige nachts ins Bett nässen und selbst Fünfzehnjährige plötzlich im Schlaf aufschreien". Eine zitierte Schulpsychologin warnte vor Jugendlichen, die "plötzlich auf ihre Klassenkameraden einprügeln, weil sie sich für Zombies halten, und zehnjährige Mädchen wollen nicht mehr lernen, da die lebenden Leichen sie angeblich sowieso bald töten."

Diskussion um Freigaben der FSK

In den nachfolgenden Jahren schloss sich eine Vielzahl von TV-Formaten der Diskussion an, wobei die Grenze zwischen Beteiligung und Aufheizen denkbar schmal verlief. Live aus dem Schlachthof  erklärte Sandra Maischberger den Zuschauern des Bayrischen Fernsehens die Unappetitlichkeiten vom Videomarkt ("das sind so Filme, da wird eine zuckende Gestalt skalpiert bei lebendigem Leibe") und sprach unter anderem mit Rainer Stefan vom Fantasy Filmfest und dem Oberstaatsanwalt Dr. Herbert Krapf. Es ging um David Lynchs Wild at Heart, der Maischbergers Ko-Moderator Werner Schmidtbauer soviel Unbehagen bereitete, dass er froh gewesen sei, vorher nichts gegessen zu haben. Mit der anfänglichen Frage, warum der Film ab 16 Jahren freigegeben und nicht beschlagnahmt sei, bestimmte er die Tonlage der Show. Herbert Krapf verwies in seiner Antwort auf die "Voraussetzungen der Rechtsstellung", bei der es nicht um persönliche Meinung, sondern die Erfüllung des Gewaltdarstellungsbegriffs nach § 131 gehe – ein altbekannter und die Arbeit der Prüforgane in Frage stellender Widerspruch, den einzig Rainer Stefan aufgriff. Gewaltverherrlichung, sagte er, liege wohl im Auge des Betrachters.

Wild at Heart (1990)

Die Beschlagnahme der Filmkopien von Maniac und The Texas Chainsaw Massacre 2 brachte 1991 die Inhaber des Münchner Werkstattkinos in Schwierigkeiten, worüber Amelie Fried mit Betreiber Anatol Nitschke in der Sendung Kino, Kino  diskutierte. Moderatorin Fried war der Meinung, die Filme seien "objektiv gesehen ziemlich ekelhaft", wollte also von Nitschke wissen, "was daran toll ist, dass Leute aufgeschlitzt und die Köpfe abgeschnitten werden". Der ließ sich davon kaum irritieren: "Na, toll ist es nicht“, aber es sei inakzeptabel, dass ihm Menschen verbieten wollten, bestimmte Filme zu sehen, und dass die Praxis wirtschaftliche Folgen für sein Kino habe. Zur Seite stand ihm Dietrich Kuhlbrodt, der als ehemaliger Staatsanwalt und Filmkritiker zwei vermeintliche Gegensätze der Debatte zusammen brachte. Nicht die Darstellung eines Films, sondern das Dargestellte könne die Menschenwürde verletzen, deshalb brauche es Auseinandersetzung statt Zensur: Staatsanwälte, die keine Ahnung von Medientheorie und Ästhetik hätten, dürften nicht über Kunst und ihre Beschränkungen entscheiden, so Kuhlbrodt. In anderen gerichtlichen Fragen würden Sachverständige hinzugezogen, nur bei Filmen sei das nicht der Fall.

Zensur im Sinne des Publikums

Eigentlich wäre damit der Schlusspunkt erreicht gewesen, verständlicher als Kuhlbrodt hätte jedenfalls niemand die Arbeit der Zensoren delegitimieren können. Trotzdem wurde weiter alarmiert, im Norddeutschen Fernsehen zum Beispiel. Unter dem Motto Horrorfilme – Vergnügen oder Gefahr?  fragte der Sender anlässlich einer Schießerei in einer US-Kinovorstellung des Nicht-Horrorfilms Boyz n the Hood, ob "Leichen, Blut und Ekel zum Taschengeldpreis" die Jugend in Gefahr brächten. Selbstverständlich handelte es sich um eine rhetorische Frage, denn erneut wurden "Blut-Videos" sprachlich und vulgärpsychologisch zum Feindbild aufgebaut: "Zwischen Skateboardfahren, S-Bahn-Surfen und körperlicher Gewalt liegen meist zwar Welten, manchmal aber auch nur ein paar Videokassetten", warnte der Beitrag. Dem Moderator war das Thema offenbar ziemlich suspekt ("Videokunst, wenn man es als solche bezeichnen will"), worin ihn sein Gast Prof. Werner Glogauer bekräftigte ("Horrorfilme können Kinder zu Verbrechern machen"). Dietrich Kuhlbrodt hätte das Format zur Implosion gebracht, saß aber bei RTL. Auf dem heißen Stuhl  grillten er und weitere Kunstschaffende die damalige Bundesministerin für Frauen und Jugend, Angela Merkel.

Dietrich Kuhlbrodt

Mit fünf Männern, die auf eine Frau einbrüllten, üblichen Phrasen ("die Gesellschaft verroht durch Gewalt im Fernsehen") und der zufrieden aus dem Publikum grinsenden Elke Monssen-Engberding steuerte der mediale Diskurs auf sein boulevardeskes Ende zu – selbst das Voting-Ergebnis der RTL-Zuschauer, die sich zu 74 Prozent für Zensur aussprachen, konnte an diesem Punkt der Debatte nicht mehr überraschen. Vereinzelt bemühten sich kleinere Fernsehsender noch, das Thema vom Gestalterischen her zu denken, mit vorsichtiger Neugier statt erzieherischer Panik. Tele 5  warf einen Blick auf die Berliner Horrorszene, RIAS-TV  sprach mit Amateurregisseuren, RTL2  besuchte "Splatterfilmer": Wenigstens in den Fußnoten spielten die Faszination am Genre und das Begehren seiner Fans eine Rolle. Gleichwohl wäre es naiv zu glauben, dass sich der behauptete, durch keine seriöse Wirkungsforschung gestützte Zusammenhang von Gewaltverbrechen und Gewaltdarstellung damals als Luftblase des vergangenen Jahrzehnts entpuppte. In den späten 1990er Jahren zog schlicht eine neue vorgebliche Gefahr das öffentliche Interesse auf sich, als Killervideos zu Killerspielen wurden. Andere Vorzeichen, selbe Hysterie.

Was meint ihr: Handelte es sich um Panikmache oder eine berechtigte Diskussion?

Empfohlener redaktioneller Inhalt

An dieser Stelle findest du einen externen Inhalt, der den Artikel ergänzt. Du kannst ihn dir mit einem Klick anzeigen lassen und wieder ausblenden.

Externe Inhalte zulassenMehr dazu in unserer Datenschutzerklärung


Das könnte dich auch interessieren

Angebote zum Thema

Kommentare

Aktuelle News