(K)eine Besserung - FSK, Index und Zensur heute

25.06.2018 - 08:00 UhrVor 5 Jahren aktualisiert
FSK, Index und Zensur heute
Turbine / Universal / Buena Vista / Universum
FSK, Index und Zensur heute
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Viele berüchtigte Filme sind in den letzten Jahren vom Index genommen und mit neuen FSK-Freigaben versehen worden. Sogar manche Beschlagnahmungen hoben die Richter auf. Der deutsche Zensur-Diskurs hat sich verändert - aber vorbei ist er noch lange nicht.

Noch vor einem Jahr war es in Deutschland schwierig, die ungekürzte Kinofassung von From Dusk Till Dawn auf DVD oder Blu-ray zu beziehen. Der ehemals indizierte Film unterlag einem Werbeverbot, durfte nicht in Geschäften ausgestellt und gemäß Paragraph 15 des Jugendschutzgesetzes auch nicht "im Wege des Versandhandels eingeführt" werden. Um das entsprechend verruchte Image solcher "jugendgefährdender Medien" machen Handelsketten meist von sich aus einen Bogen: Die gängigen Elektrofachmärkte und der Online-Riese mit dem großen A hätten From Dusk Till Dawn auf Nachfrage zwar verkaufen können, nahmen jedoch lieber die bis zur Unkenntlichkeit entstellte Fassung mit Jugendfreigabe ins Programm. Zwei Jahrzehnte galten die Vertriebsbeschränkungen des Films, bevor er vom Index genommen und wie Starship Troopers, Freitag der 13. oder Hellraiser, wie Death Wish, Ein Fremder ohne Namen oder zuletzt Videodrome auch Erwachsenen frei zugänglich gemacht wurde. Eine Rehabilitierungsphase scheint die in den frühen 1980er Jahren ausgelöste Welle massenhaft indizierter Trägermedien gestoppt zu haben. Auf den ersten Blick.

The Texas Chainsaw Massacre (1974)

Ebenfalls geschrumpft ist die Liste der nach Paragraph 131  des Strafgesetzbuches beschlagnahmten Filme bzw. Trägermedien. Das deutsche Heimkinolabel Turbine schuf 2011 einen Präzedenzfall, als es nach langen juristischen Querelen die Aufhebung der Beschlagnahme von The Texas Chainsaw Massacre erwirkte. Dem Film wurde damit nicht länger eine strafrechtliche Relevanz wegen Gewaltverherrlichung unterstellt, erstmals seit 25 Jahren durfte seine Originalfassung hierzulande vertrieben und sogar im Fernsehen ausgestrahlt werden. Für Freunde des unterschlagenen Kinos wirkten die darauf folgenden Freigaben vieler zum Synonym bundesdeutscher Zensurgeschichte avancierter Giftschranktitel wie Tanz der Teufel, Das Böse oder The Last House on the Left beinahe surreal: Sie waren nicht nur fester Bestandteil hiesiger Genresozialisation, sondern eine Art Mythos, der die Liebe zum Abseitigen halbgefährlich umkleidete. So albern die beschlagnahmten Veröffentlichungen von Battle Royale oder Freitag der 13. Teil 3 und 4 auch schienen – lange war es schlicht undenkbar, dass sich an der Kriminalisierung ihres Umgangs etwas ändern würde.

Überarbeitete Altersfreigaben der FSK

Neben neuen Bewertungen der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPjM) und richterlichen Beschlüssen zur strafrechtlichen Unbedenklichkeit dokumentieren auch überarbeitete Altersfreigaben durch die Freiwillige Selbstkontrolle der Filmwirtschaft (FSK) den Wertewandel. Binnen kurzer Zeit hat sich in den Jugendschutzorganen das Empfinden darüber, was als "sozialethisch desorientierend" einzustufen und zu beschränken sei, verändert. Einst bekam Walter Hills Die Warriors eine Freigabe ab 18 Jahren und wanderte auf den Index, jetzt darf er zusammen mit Jackie Chans City Hunter auch von Kindern gesehen werden. Der kürzeren US-Kinoversion von Wes Cravens Scream - Schrei! attestierte die BPjM im Jahr 1998 eine Jugendgefährdung, nach Listenstreichung 2011 wurde die drastischere Unrated-Fassung ab 16 Jahren freigegeben. Viele einstmals indizierte und zum Teil sogar beschlagnahmte Medien tragen heute das blaue FSK-Siegel, von Schwarzenegger-Action wie Terminator und Predator bis zu Horrorklassikern wie Tanz der Teufel oder Das Ding aus einer anderen Welt. Vor 20 Jahren konnte der Handel mit diesen Filmen eine Straftat sein. Heute bietet sie jedes Kaufhaus an.

Tanz der Teufel (1981)

Vielleicht lässt sich streiten, wie zutreffend die geänderten FSK-Einstufungen solcher Titel sind – unstrittig hingegen muss sein, dass Erwachsene problemlos Zugang zu ihnen haben sollten. Vertretern der BPjM, deutete ein Turbine-Mitarbeiter  an, ist die liberalisierte Spruchpraxis ein Dorn im Auge. Seit der Neufassung des Jugendschutzgesetzes und dem Inkrafttreten des Jugendmedienschutz-Staatsvertrags können Trägermedien, die nach 2003 eine Freigabe von der FSK bzw. USK erhielten, zwar weiterhin beschlagnahmt, aber nicht mehr in die Liste jugendgefährdender Medien aufgenommen werden. Zugleich verschärfte der Bundestag den Paragraphen 131 StGB, der nicht mehr nur die verherrlichende oder verharmlosende Darstellung von "grausamen oder sonst unmenschlichen Gewalttätigkeiten gegen Menschen", sondern auch gegen "menschenähnliche Wesen" unter Strafe stellte. Dieser Zusatz – eine Konsequenz des ersten Freigabeurteils von Tanz der Teufel (siehe: das Ende einer Zensurgeschichte) – ermöglicht es der BPjM, die fiktive Darstellung etwa von Gewalt gegen Zombies oder Dämonen ebenfalls als menschenunwürdig einzustufen. Für Staatsanwälte und Richter ergaben sich dadurch niedrigere Schwellen in Beschlagnahmeverfahren.

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Noch immer viele Fassungen beschlagnahmt

Die Freude über rehabilitierte 131er, wie Fans aus dem Verkehr gezogene Titel umgangssprachlich nennen, kann also nicht darüber hinwegtäuschen, dass weiterhin fast 150 Spielfilm-Veröffentlichungen bundesweit beschlagnahmt sind. Darunter finden sich Klassiker wie George Romeros Zombie - Dawn of the Dead, Peter Jacksons Braindead oder Dario Argentos Tenebrae, aber auch jüngere Titel wie das Remake von Maniac oder Hostel 2. Laut BPjM-Statistik vom Februar 2018  machen die aktuell 450 nach dem Gewaltdarstellungsparagraphen eingezogenen Trägermedien den größten Teil der Beschlagnahmungen aus – gegenüber knapp 200 Medien, die als Volksverhetzung, Propaganda oder Anleitung zu Straftaten klassifiziert wurden, sowie 170 Beschlagnahmungen wegen der Verbreitung pornographischer Schriften. Damit überragen die Verbreitungsverbote ausgesuchter Zombiefilme und Horrorkomödien zahlenmäßig jene Medien, die aufgrund verfassungswidriger Kennzeichen, der Aufstachelung zum Hass oder Verwendung kinderpornographischen Materials beschlagnahmt sind. Unterschiedliche Paragraphen, aber eine gemeinsame Statistik: Hollywoodfilme mit ein paar Spezialeffekten direkt neben wirklichen Verbrechen.

Zombie - Dawn of the Dead (1978)

Gern wird darauf verwiesen, dass nicht die 131er selbst oder ihr Kauf und Besitz, sondern lediglich Geschäfte mit ihnen verboten sind. Als sei dieser Missstand nicht kritikwürdig genug, ignorieren Fürsprecher des erweiterten, nämlich auch Volljährige mit einbeziehenden Jugendschutzes (der hiermit ausschließlich Filmen gilt, die nie für Kinder und Jugendliche freigegeben wurden), was die Beschlagnahmung der Spielfilm-Medien bedeutet. Faktisch droht jedem, der beispielsweise die US-Kinofassung von Hostel 2 "verbreitet oder der Öffentlichkeit zugänglich macht", Freiheits- oder Geldstrafe. Affirmative Berichte über ihn können als Werbung ausgelegt und zur Anzeige gebracht werden. Und auch ein DVD-Abend unter Freunden, bei dem der Film in dieser Version läuft, ist theoretisch als Vorführung auslegbar. Wirtschaftlich kann eine Beschlagnahme im Gegensatz zur Indizierung das kommerzielle Aus bedeuten. Die Zollfreiheit hat den innereuropäischen Handel mit entsprechenden Medien zwar erleichtert, doch illegal bleibt der Verkauf für den Exporteur trotzdem. In der Regel veröffentlichen Labels daher FSK-geprüfte, also drastisch gekürzte Versionen der Titel – immerhin, denn früher waren 131er meist überhaupt nicht erhältlich.

Jugendschutz als Ideologie

Dem Engagement des Rechteinhabers für eine "Entschlagnahmung" sind hohe Hürden gesetzt. Turbine hat die komplizierte Freikämpfung von The Texas Chainsaw Massacre in einem Begleitbuch zur Veröffentlichung dokumentiert, das mit absonderlichsten Details aufwartet. "Der Titel sagt doch schon alles", soll ein Staatsanwalt den Antrag zur Aufhebung der Beschlagnahme kommentiert und zudem gefragt haben, wer "so etwas" überhaupt sehen wolle. Zum einen müssen die Antragssteller viel Zeit und Geld investieren: Sie tragen die Verwaltungskosten auch dann, wenn der betreffende Film erfolgreich vom Index genommen oder seine Beschlagnahme aufgehoben wird – unabhängige Verleiher können sich das schwerlich und allenfalls bei lukrativen Titeln mit hohen Absätzen leisten. Zum anderen argumentieren sie gegen haarsträubende und fehlerhafte Gutachten sowie offenbar gänzlich kunstfremde Menschen, die über die Verfügbarkeit eines Filmes entscheiden dürfen, aber keinerlei Verständnis "für Medientheorie und Ästhetik" (Dietrich Kuhlbrodt) oder überhaupt das Kino haben. Zu vermuten ist folglich, dass es ein offen artikuliertes und institutionell legitimiertes Verlangen nach Einschränkung gibt.

Hostel 2

Tatsächlich gestand Staatsanwalt Walter Hofmaier in einer Fernsehsendung aus den frühen 1990er Jahren, dass auch Volljährige vor der "Lähmwirkung" betreffender Filme geschützt werden sollen. Über die hysterische deutsche Berichterstattung (Horror als Feindbild) lässt sich im Rückblick vielleicht schmunzeln, doch Nachwehen der parteipolitisch instrumentalisierten und sprachlich aufgerüsteten Debatte sind bis heute spürbar. In der Verunmöglichung eines Zugriffs auf Filme, die andernorts als erhaltenswürdige Meilensteine der Kinogeschichte gelten (das New Yorker Museum of Modern Art nahm The Texas Chainsaw Massacre und Zombie – Dawn of the Dead in seine ständige Sammlung auf), zeigt sich nicht zuletzt der ideologische Kern falsch verstandenen Jugendschutzes. Es finde keine Zensur statt, betonen Staatsanwälte, weil Trägermedien erst nach ihrer Veröffentlichung beschlagnahmt werden. Juristisch mag das stimmen, doch grundgesetzkonform oder nicht: So lange harmlose Unterhaltungsfilme aus dem Verkehr gezogen, Jugendschutzinstitutionen nicht reformiert und der Paragraph 131 weniger beliebig auslegbar gemacht werden, kann von einer wirklichen Besserung keine Rede sein.

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