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Berlin-Paris: Die Geschichte der Beate Klarsfeld

Kinostart: 08.09.2011 | Deutschland (2011) | Dokumentarfilm | 81 Minuten

Berlin-Paris: Die Geschichte der Beate Klarsfeld ist ein Dokumentarfilm aus dem Jahr 2011 von Hanna Laura Klar mit Beate Klarsfeld und Serge Klarsfeld.

Komplette Handlung und Informationen zu Berlin-Paris: Die Geschichte der Beate Klarsfeld

Mit ihrer Ohrfeige für den damaligen Bundeskanzler Kiesinger wurde die mit dem Holocaust-Überlebenden Serge Klarsfeld verheiratete Deutsche Beate Klarsfeld 1968 schlagartig weltweit bekannt. Der Kinodokumentarfilm beleuchtet die Bedeutung dieser Tat und deren Hintergründe und thematisiert die Jagd von Beate und Serge Klarsfeld nach Naziverbrechern wie Klaus Barbie.

Hintergrund
Beate Klarsfeld, 1939 als Beate Künzel in Berlin geboren, ist den Menschen vor allem als „die Frau mit der Ohrfeige“ und „Nazi-Jägerin“ bekannt.

1960 ging sie nach Paris und lernte dort ihren späteren Ehemann Serge Klarsfeld kennen, dessen Vater nach Auschwitz deportiert und dort ermordet wurde. Sie sah sich mit dem dunkelsten Teil deutscher Geschichte konfrontiert, über den sie aber in der Schule nichts gelernt hatte. Serge gab ihr Bücher zur Lektüre und brachte sie dazu, sich aktiv damit auseinander zu setzen. Seitdem ließ sie die Beschäftigung mit den Verbrechen der Nazi-Zeit nicht mehr los. Für sie ging es dabei immer um „Verantwortung, nicht Schuld“.

Im politisch sehr aufgeladenem Jahr 1968 hatte es Beate Klarsfeld geschafft, sich in den CDU-Parteitag hineinzuschmuggeln, um dort den damaligen Bundeskanzler Kurt-Georg Kiesinger öffentlich mit den Worten „Nazi, Nazi!“ zu beschimpfen und zu ohrfeigen. „Das war natürlich eine symbolische Tat. Ein Symbol für die Haltung der jungen Generation gegenüber der Nazigeneration“, so Klarsfeld. Sie wurde noch am gleichen Tag zu einer Gefängnisstrafe von einem Jahr verurteilt. Da sie französische Staatbürgerin war, konnte die Strafe jedoch zunächst ausgesetzt und später zu vier Monaten auf Bewährung umgewandelt werden.

Diese Tat machte sie weltberühmt, Heinrich Böll schickte ihr Blumen. Auch zuvor hatte Klarsfeld schon einmal im Bundestag für Aufregung gesorgt, als sie den Kanzler mit den Worten „Kiesinger, Nazi, abtreten!“ beschimpfte. Daraufhin widmeten sich zwar ein paar Zeitungen der Rolle Kiesingers während der Zeit des Nationalsozialismus, größere Auswirkungen hatte das jedoch nicht. Der breiten Öffentlichkeit war die ehemalige NSDAP-Mitgliedschaft Kiesingers bis zu der Aktion mit der Ohrfeige nicht bekannt.

In den folgenden Jahren wird die Methode, durch “eine illegale Aktion auf den größeren
Skandal aufmerksam zu machen”, zu einer Art Markenzeichen für die Klarsfelds. 1971 versuchten die beiden, den für die Deportation von 76.000 Juden aus Frankreich verantwortlichen Kurt Lischka aus Deutschland zu entführen und der Justiz in Frankreich auszuliefern. Dem in Abwesenheit zu lebenslanger Zwangsarbeit Verurteilten Lischka konnte aufgrund einer bereits erfolgten Verurteilung nicht erneut der Prozess gemacht werden. Auch wenn diese Aktion scheiterte und die Klarsfelds dafür zwei Monate Freiheitsstrafe verbüßen mussten, sorgte sie Jahre später für ein Stück Gerechtigkeit, als Lischka schließlich 1980 zu zehn Jahren Haft verurteilt wurde. Die Verabschiedung eines deutsch-französischen Zusatzabkommens zum Überleitungsvertrag von 1975, das die erneute Anklage gegen NSVerbrecher, die bereits in Frankreich in Abwesenheit verurteilt worden sind, machte dies möglich. Dieses Abkommen wurde schon 1971 unterzeichnet, seine Ratifizierung aber von dem FDP-Abgeordneten Ernst Achenbach, der als Berichterstatter des Auswärtigen Ausschusses im Bundestag tätig war, verhindert.

Quelle: Salzgeber

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